Wir, Rechtsanwalt und Notar Dr. Yersin, Rechtsanwältin v. Albert-Muhr und Rechtsanwalt Stephan Lofing haben 1997 eine auf Dauer angelegte und durch tatsächliche Ausübung verfestigte Kooperation vereinbart (§ 8 Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA). Wir führen die Kurzbezeichnung "Dr. Yersin, v. Albert-Muhr, Lofing, Anwälte in Kooperation · Notar" (§ 9 BORA). Anwältin, Anwälte und Notar sind jeweils unabhängig voneinander tätig bei gegenseitiger Mitarbeit und Vertretung sowie teilweiser Führung eines gemeinsamen Büros. Das Notariat wird in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geführt. Die Vorteile für die Mandanten sind die persönliche Beratung und Vertretung des Auftraggebers durch seine/n Anwältin/Anwalt und die sachgerechte Erledigung anwaltlicher Aufgaben mit den nötigen Spezialkenntnissen aller kooperierender Anwälte, vor allem auf den Gebieten unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Diese Kenntnisse sind auch für das Notariat nutzbar. Am gleichen Standort in Berlin (City-West) arbeiteten Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Yersin (verstorben 1994) in Sozietät mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Eckart Yersin zusammen. Die Socii Yersin waren 1970 bzw. 1972 in die von Rechtsanwalt und Notar Dr. Alfons Yersin im Jahre 1931 gegründete Kanzlei eingetreten. Als unabhängige Berater und Vertreter in persönlichen oder wirtschaftlichen Rechtsangelegenheiten setzt sich jeder kooperierende Anwalt dafür ein, seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen und sie zu verteidigen, sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend, streitschlichtend und interessenorientiert auch in Konflikten zu begleiten. Die rechtzeitige Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist bei uns immer die erste Wahl. Wir sehen unsere Aufgabe darin, sach- und interessengerechte Entscheidungen durch Gerichte und Behörden herbeizuführen, unsere Mandanten gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen zu sichern und bei widerstreitenden staatlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Interessen einen gerechten Ausgleich für unsere Auftraggeber zu finden. Viele unserer Mandanten werden von uns jahrzehntelang teilweise auch im Rahmen von Dauer-Beratungsverträgen betreut und vertreten. Unsere Tätigkeitsbereiche sind mandantenorientiert im Sinne einer zivilrechtlichen Rund-um-Betreuung, die sich von Arbeitsrecht bis Zwangsvollstreckung an den unternehmerischen und persönlichen Bedürfnissen ausrichtet. Wir sorgen uns um Ihr Wohnen, Ihr Haus, Ihr Vermögen und Ihre Verträge - immer dann, wenn Sie meinen, Vertrauen sei gut, aber Anwalt besser. Was kostet unsere Leistung? Wir haben uns auf das seit 01.07.2004 geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ab 01.07.2006 auf Vereinbarungen zu Beratungsvergütungen eingestellt. In einem für Sie zunächst anwaltskostenfreien Telefonat klären wir gern mit Ihnen ab, ob für Sie kostenpflichtige Beratung oder Vertretung sinnvoll oder notwendig ist. Wir rechnen unsere Anwaltsleistungen grundsätzlich nach den Bestimmungen des RVG ab, sei es in Verfahren vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden oder außerhalb gerichtlicher oder behördlicher Verfahren. Nach § 49 b BRAO ist darauf hinzuweisen, dass sich unsere zu erhebende Vergütung nach einem Gegenstandswert richtet. Das heißt, die Vergütung ergibt sich in der Regel entsprechend der Höhe des Gegenstandswertes aus der gesetzlichen Gebührentabelle. Die Einschränkung des § 34 RVG bei einer sogenannten Erstberatung wird von uns beachtet. Danach ist unsere Vergütung auf höchstens 190,00 EUR begrenzt, wenn Sie sich als Verbraucher in einer Angelegenheit das erste Mal mit der Bitte um Rat oder Auskunft an uns wenden und keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. In der Regel kostet die Erstberatung je nach Schwierigkeit und Wert der Angelegenheit jedoch zwischen 80,00 EUR und 175,00 EUR. In Abstimmung mit den Mandanten vereinbaren wir auch Zeithonorare – vgl. § 4 RVG. Der Stundensatz bei Honorarvereinbarungen ist verschiedenen Mandatsbereichen zugeordnet und von der Bedeutung, dem Umfang und der Schwierigkeit des Mandats abhängig. Unsere Stundensätze betragen 80,00 EUR bis 190,00 EUR bzw. 250,00 EUR pro geleisteter Arbeitsstunde. Es werden nur volle ¼ Stunden in Ansatz gebracht. Fahrzeiten des Anwalts werden nur mit der Hälfte des Stundensatzes berechnet. Der regelmäßige Stundensatz für gemeinnützige Einrichtungen beträgt beispielsweise 175,00 EUR. Zu dem Stundensatz ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Stundensätze der Anwaltskooperation bei Beratung Ermäßigungstarif Der einfache Fall 80,00 EUR Der durchschnittliche Fall 100,00 EUR Verbrauchertarif Der einfache Fall 150,00 EUR Der durchschnittliche Fall 175,00 EUR Der schwierige Fall 190,00 EUR Unternehmertarif Regeltarif 190,00 EUR Stammkundentarif 175,00 EUR Der Fall für den Fachmann-Tarif 250,00 EUR Gemeinnützige Einrichtungen-Tarif 175,00 EUR Wissenschaftliche Mitarbeiter bei vereinbarten Recherchen 80,00 EUR Sofern erforderlich, sind nach Absprache mit dem Mandanten Leistungen wissenschaftlicher Mitarbeiter mit 80,00 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer zu vergüten. In der Regel schlagen wir eine Haftungsbegrenzung entsprechend unserer Haftpflichtversicherungssumme von 1.023.000,00 EUR pro Schadensfall vor. Die Versicherung kann auf Wunsch erhöht werden. Notartätigkeiten werden nach der Kostenordnung (KostO) berechnet. Die Haftpflichtversicherungssumme für das Notariat beträgt 2.557.000,00 EUR.
In Ausnahmefällen sind auch Pauschalabsprachen möglich (vgl. § 4 RVG). Wir können diese jedoch nur dann anbieten, wenn der Arbeitsumfang und Schwierigkeitsgrad vorher absehbar sind. Das ist häufig schwieriger als bei einer anzubietenden Handwerkerleistung. In Einzelfällen sind besondere Absprachen möglich und notwendig. Kanzleileistungen werden nicht gesondert berechnet. Wir setzen uns auch gern mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung.